FAQ – Häufig gestellte Fragen

Trotz einer modernen Ausstattung unseres Geburtshauses gibt es einige Unterschiede zur Klinikgeburt. Wir sind zwar der Meinung, dass die angstfreie Atmosphäre ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von Komplikationen ist, dennoch müssen wir die Möglichkeiten und Grenzen der Geburtshausgeburt / Hausgeburt klar aussprechen.

  • lückenlose Überwachung des Zustandes Ihres Kindes mit moderner Ultraschalltechnik (CTG/ Doppler). Unsere beiden Gerätearten sind auf dem neusten technischen Stand, können teilweise auch kabellos und unter Wasser angewendet werden.(speziell im Geburtshaus)
  • Beatmung der Mutter oder des Kindes, ggf. mit 100% Sauerstoff
  • Naht aller Geburtsverletzungen
  • kurzfristige Verlegung durch den Rettungswagen (Anfahrt 5-10 Minuten) im Falle einer Komplikation während der Geburt – Fahrzeit bis zum nächsten OP (St. Elisabeth/ St. Georg/UFK) 7-15 Minuten.
  • kurzfristige Hinzuziehung eines Hochspezialisierten Kinderarztes im Rahmen des kinderärztlichen Notdienstes im Falle einer kindlichen Komplikation – Fahrzeit ca. 10-20 Minuten.
  • bis zum Eintreffen des Notdienstes fachgerechte Erstversorgung des Kindes durch Sauerstoff-Maskenbeatmung, ggf. mit medikamentöser Unterstützung.
  • kurzfristige Heranziehung des Rettungsdienstes im Falle eines mütterlichen Gefahrenzustandes – Fahrzeit ca. 10-15 Minuten.
  • Konsultation eines erfahrenen Kinderarztes bei allen leichteren Störungen des kindlichen Wohlbefindens.
  • Wir können keinen Kaiserschnitt durchführen und müssen Sie dazu ggf. in die nächstliegende Klinik verlegen. Nicht immer wird jedoch nach einer Verlegung tatsächlich ein Kaiserschnitt notwendig sein.
  • Wir haben keine Blutkonserven vorrätig und müssen schwere Blutungen bis zum Eintreffen des Notdienstes mit Blutersatzmitteln behandeln oder unter Umständen in die Klinik verlegen.
  • Wir verfügen nur über sehr begrenzte Möglichkeiten der intensivmedizinischen Betreuung für Mutter und Kind und sind im Notfall auf den kurzfristig erreichbaren Notdienst angewiesen.
  • Im Falle einer Verlegung in die Klinik nutzen wir in der Regel Rettungswagen des örtlichen Rettungssystems. Prinzipiell begleiten wir die Mutter bis zur Klinik. Im Moment haben wir vertraglich die Möglichkeit, dass unsere Hebammen auch nach einer Verlegung bei Ihnen bleiben und Sie bis nach der Geburt begleiten: Sollte sich eine Übergabe an eine Klinikhebamme nicht vermeiden lassen sind wir unsererseits zwingend auf den Beistand des Klinikpersonals angewiesen. Daraus resultierende Kommunikationsprobleme gehen zu Lasten der Betreuung der Gebärenden. Andererseits finden Sie im Verlegungsfall in der Klinikhebamme eine motivierte, kompetente und vor allem ortskundige Partnerin, was die Nachteile des „Personalwechsels“ eindeutig relativiert.
  • Unsere Art der Geburtshilfe wird in zahlreichen ähnlich konzipierten Hebammenpraxen und Geburtshäusern in Deutschland umgesetzt. Die positiven Erfahrungen mit der ambulanten Geburt rechtfertigen unsere Anschauung von der Begleitung der Familie durch diese wichtige Zeit. In einigen Ländern Europas zählt die ambulante außerklinische Geburt längst zur Normalität.

    Dennoch dürfen wir nicht verschweigen, dass sich einige Ärzte gegen diese Art der Geburtshilfe aussprechen. Sie sind der Meinung, dass Frauen, die außerhalb der Klinik gebären, potentielle Risiken für sich und ihr Kind eingehen.

Prinzipiell gilt der Grundsatz: Niemand wird rausgeworfen.

Unsere Räume bieten so viele Möglichkeiten, dass Sie und Ihre Familie sich in Ruhe von der Geburt erholen können. Natürlich müssen wir dabei um Verständnis für den laufenden Praxisbetrieb, für eventuelle weitere Geburten und für unsere eigenen Konditionsgrenzen bitten.

Wir sichern Ihnen jedoch zu, dass Sie in den ersten Stunden nach der Geburt immer eine unserer Mitarbeiterinnen in Ihrer Nähe haben. In der Regel sind Mutter, Kind und Vater nach 4 bis 6 Stunden so fit, dass sie meist nichts mehr in unserem Haus hält. Sollten Sie jedoch zu schwach sein, können Sie länger bei uns bleiben. Wir müssten uns dann jedoch mit Ihrem Partner in die Betreuungsaufgaben teilen.

Welche Hebamme die Nachsorge im Wochenbett übernimmt, kannst du bereits während der Kurse mit den Hebammen absprechen. Wir besuchen dich in den ersten Tagen nach der Geburt täglich. Wir sind in dieser Zeit auch telefonisch für jeden Rat erreichbar. Die Einzelheiten dazu kannst du mit deiner betreuenden Hebamme individuell vereinbaren. Es besteht die Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse für die Zeit, die du sonst in der Klinik verbracht hätten, eine Haushalthilfe zu beantragen. Die meisten Krankenkassen genehmigen diesen Antrag zumindest für die Wochentage dieser 6-Tage-Frist. Du kannst das entsprechende Antragsformular bereits vor der Geburt bei der Kasse anfordern. Wir stellen die notwendige Bescheinigung nach der Geburt gern aus.

Die Erstuntersuchung Ihres Kindes (U1) erfolgt im Geburtshaus durch uns. Für die zweite Untersuchung (U2 nach etwa 2-10 Tagen) solltest du Kontakt mit einem Kinderarzt aufnehmen, der euch zu Hause besucht. Wir raten euch, bereits vor der Geburt eures Kindes die Verbindung mit dem Kinderarzt herzustellen, damit ihr einen Ansprechpartner eures Vertrauens auswählen könnt.

4-6 Wochen nach der Geburt bist du zum Rückbildungskurs wiederum in unsere Praxis eingeladen. Da dieses Wiedersehen mit den anderen Kursteilnehmerinnen sehr beliebt ist, solltest du dich möglichst bald nach der Geburt anmelden. Termine kannst du gern auf unserer Homepage im Punkt „Geburtshilfe/Kurse/Rückbildung“ lesen.

Auf Geburten, die von uns von vorn herein in die Heliosklinik in Schkeuditz begleitet werden, wird hier nicht eingegangen. Die Informationsbroschüre bezieht sich ausschließlich auf Geburten zu Hause oder im Geburtshaus.
Solltet ihr eine Geburt mit Begleithebamme im Krankenhaus planen informieren wir euch in einem Gespräch gerne über Möglichkeiten und Kosten. Hierzu lest bitte auf unserer Homepage unter dem Punkt „ Geburtshilfe/Geburtshaus/Klinikgeburt“.

Ab dem Tag des berechneten Geburtstermins wünschen wir uns einen engeren Kontakt mit Ihnen, damit wir uns gemeinsam auf die bevorstehende Geburt einrichten und wichtige geburtshilfliche Fragen wie z.B. die Plazentafunktion im Auge behalten können. Das bedeutet, dass wir uns zunächst umtägig, später täglich mit Ihnen in unserer Praxis verabreden, um nach Ihnen und Ihrem Kind zu sehen und das weitere Vorgehen abzusprechen. Die meisten Frauenärzte sind mit diesem Modus einverstanden, weil sie verstehen, dass in der außerklinischen Geburtshilfe, bei der sich im Unterschied zur Klinik mehrere Personen Tag und Nacht für die Geburt Ihres Kindes bereithalten und ihren Tagesplan nach Ihrem Geburtsbefund richten müssen, ein besonders enger Kontakt zwischen uns notwendig ist. Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Frauenarzt eine andere Vorgehensweise wünscht, bitten wir Sie um eine kurze Information, damit sich unser Arzt diesbezüglich mit seinem Kollegen verständigen kann.

Der richtige Zeitpunkt, das Geburtshaus anlässlich des Geburtsbeginns aufzusuchen, ist leider oft sehr schwer herauszufinden. Deshalb gilt bei uns der Grundsatz: Im Zweifelsfall lieber die Hebamme einmal zu früh aus dem Bett klingeln, als voller Angst und Unsicherheit zu Hause den eigenen Körper zu beobachten.

In den folgenden Situationen sollten Sie jedoch in jedem Falle kommen bzw. Rücksprache mit uns nehmen:

  • bei regelmäßigen und kräftigen Wehen – etwa alle 5 Minuten
  • bei eindeutigem Fruchtwasserabgang
  • bei einer deutlichen Blutung oder anderen unklaren Erscheinungen
  • bei Fieber, starken Kopfschmerzen, Oberbauchschmerzen oder Erbrechen
  • in allen anderen Situationen, die Ihnen Angst oder Sorgen bereiten

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geburtsvorbereitung und ebenfalls durch unsere anderen Kurse, alle Hebammen unserer Praxis gut kennen zulernen. Trotz individueller Nuancen bei der Betreuung unserer Schwangeren haben alle Mitarbeiterinnen unserer Praxis grundsätzlich das gleiche Verständnis von Zuwendung, Begleitung, Beistand, freundlicher Nähe, toleranter Offenheit und vorsichtiger Behutsamkeit im Umgang mit Ihnen, Ihrem Partner und Ihrem Kind. Wir orientieren uns bei der personellen Organisation der Begleitung Ihrer Geburt an Ihren Wünschen. Wir müssen Sie um Verständnis bitten, dass sich z.B. bei der Überlappung mehrerer Geburten, im Urlaubs- oder Krankheitsfall oder in anderen „Engpass-Situationen“ u. U. auch eine andere von unseren Ihnen bekannten Hebammen um Sie kümmern wird. Sie brauchen sich jedoch nicht zu sorgen: alles wird dennoch sehr familiär sein, und Sie werden keinesfalls ein „Schichtwechsel-Gefühl“ erleben müssen.

Wenn Sie glauben, dass die Geburt begonnen hat, rufen Sie bitte Ihre Wahlhebamme an. Beim Vorgespräch erhalten Sie eine Übersicht sämtlicher Rufnummern unserer Hebammen. Sie erreichen sie vorzugsweise unter der Funk-Nummer, sollte sich dort niemand melden, können Sie die Privat-Nummer wählen. Sollten Sie auch dort keinen Erfolg haben – was theoretisch eigentlich nicht vorkommen kann -, rufen Sie bitte die Praxis oder einen anderen Mitarbeiter an. Sprechen Sie bitte immer eine kurze Information auf Anrufbeantworter oder Mailbox – manchmal befindet sich die Hebamme nur kurzzeitig in einem „Funkloch“ und kann sie so gleich zurückrufen. Gelegentlich müssen wir auch praxisinterne Rufumleitungen zwischen den Hebammen vornehmen – lassen Sie sich deshalb nicht verwirren, wenn sich eine andere Hebamme melden sollte. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir diese „Hotline“ nur für die Zeit der Geburt und der unmittelbaren Nachsorge im Wochenbett bereitstellen können. Wenn Sie später Probleme oder Sorgen haben, stehen wir Ihnen unter der normalen Praxis-Verbindung zur Verfügung, die auch eine Notfall-Variante enthält.

Prinzipiell besteht in unserem Geburtshaus der Grundsatz, dass wir nach Möglichkeit jeden Eingriff in den natürlichen Geburtsverlauf vermeiden wollen. Sollte es jedoch nach sorgfältigem Risiko-Nutzen-Abwägen dennoch sinnvoll sein, z.B. ein Medikament anzuwenden, werden wir jede Maßnahme vorher mit Ihnen besprechen. Das bedeutet: wir erklären Ihnen den Grund für das beabsichtigte Eingreifen, wir sagen Ihnen, was wir vorhaben und welche Wirkungen wir uns davon erhoffen, mit welchen Nachteilen Sie rechnen müssen und welche Alternativen es gibt. Sie können sich vorstellen, dass die Frauen in der oft angespannten Situation der Geburt u. U. von derartigen Erörterungen überfordert sind. Deshalb wollen wir häufige Situationen bereits vor der Geburt mit Ihnen besprechen und das beabsichtigte Verhalten klären. Sollten Sie in den angesprochen Situationen ein anderes Vorgehen wünschen, werden wir dies in der Dokumentation des Vorgesprächs entsprechend vermerken.

Wir empfehlen Ihnen, dass wir während der Geburt von Zeit zu Zeit die Herztöne des Kindes mit einer Ultraschalltechnik, dem so genannten Doppler oder wenn notwendig mit dem CTG, aufzeichnen. Dies erlaubt uns einen zuverlässigen Rückschluss auf das Wohlbefinden Ihres Kindes. Viele Frauen wünschen, dass die CTG-Überwachung über weite Strecken der Geburt erfolgt, andere lehnen die Technik ganz ab. Bitte besprechen Sie mit uns im Vorgespräch, welchen Umfang der Überwachung Sie sich vorstellen. Sollte es unter der Geburt einen Anlass geben, von dieser Absprache abzuweichen, können wir unser Verhalten selbstverständlich jederzeit den Erfordernissen der Situation anpassen. Unsere CTG-Geräte entsprechen dem neusten technischen Stand und erlauben auch unmittelbar vor der Geburt des Kindes noch ausgezeichnete Herztonableitungen, so dass wir die so genannte „interne Ableitung“ über eine Kopfelektrode prinzipiell nicht anwenden.

Wir sind sehr zurückhaltend bei der Beeinflussung der Wehentätigkeit. Wir glauben, dass dadurch die Geburt zwar etwas länger dauern kann, aber wesentlich sanfter und komplikationsloser verläuft. Unserer Erfahrung nach werden die Wehen von sehr vielen – z. T. auch äußeren – Faktoren beeinflusst. Wir wollen immer zuerst solche Störungen erkennen und beheben, ehe wir zu Medikamenten greifen. Nur wenn es keine Alternative gibt und die Geburt auch nach Anwendung natürlicher oder homöopathischer Methoden nicht vorangeht, würden wir Ihnen zur Stimulation der Wehen durch das Hormon Oxytocin raten, das wir Ihnen dann nach vorheriger Absprache mit Ihnen und dem Arzt i.d.R. in Form einer Infusion zuführen.

Wenn die Frau entspannt und ruhig ist, sind Schmerzmittel glücklicherweise kaum notwendig. Deswegen trauen wir dem warmen Bad im Kerzenschein und der entspannenden Musik oft mehr schmerzstillende Potenz zu als verschiedenen Medikamenten. Wir haben gute Erfahrungen mit der Anwendung naturheilkundlicher Mittel, mit denen wir die meisten Probleme sehr sanft beheben können. Selbstverständlich lassen wir Sie nicht allein, wenn die Schmerzen so stark sein sollten, dass sie den Fortgang Ihrer Geburt behindern. Wir haben in dieser Situation eine breite Palette schmerzstillender Mittel zur Verfügung: homöopathische und pflanzliche Präparate ebenso wie chemisch definierte Pharmaka.

Natürlich ist es uns am Liebsten, wenn weder Spritze noch Tropf während der Geburt Anwendung finden. Fast immer können wir derartige Maßnahmen auch umgehen. Gelegentlich brauchen wir jedoch diese Hilfsmittel, z.B. wenn

  • wir z.B. im Notfall Ihrem Körper ein schnell wirksames Medikament zuführen müssen
  • es einen Grund geben sollte, Ihr Blut im Labor untersuchen zu lassen
  • die Geburt sehr lange dauert und wir Ihren Hunger oder Durst mit einer zuckerhaltigen Infusion stillen wollen
  • sich nach der Geburt die Gebärmutter nicht ausreichend zusammenzieht und dadurch ein größerer Blutverlust droht

Viele Geburtshelfer befürworten eine prinzipielle Verabreichung von Medikamenten, die Nachblutungen durch unzureichende Kontraktion der Gebärmutter nach der Geburt verhindern sollen. Der Nutzen dieser prophylaktischen Maßnahme wird gegenwärtig sehr kritisch diskutiert. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Anwendung solcher Arzneimittel nur in den Fällen, wenn tatsächlich eine Nachblutungsgefahr besteht oder wenn wir den Eindruck haben, dass sich Ihre Gebärmutter nicht ausreichend kontrahiert. Ansonsten nutzen wir bevorzugt das „natürliche“ Wehenmittel Ihres Körpers, das beim Stillen produziert wird, oder völlig nebenwirkungsfreie naturheilkundliche Präparate oder Akupunktur, um die Kontraktion der Gebärmutter zu unterstützen. Bitte teilen Sie uns im Vorgespräch mit, wenn Sie dennoch die pauschale prophylaktische Gabe der Kontraktionsmittel wünschen. Wenn absehbar ist, dass wir Sie im Verlauf der Geburt mehrmals stechen müssten, oder wenn eine Infusion angeraten erscheint, dann empfehlen wir Ihnen, dass wir eine kleine Plastikkanüle über kurze Zeit in Ihrer Vene belassen. Dies ist ungefährlich und behindert Sie kaum, Nebenwirkungen wie z.B. leichte Venenentzündungen sind extrem selten.

Die ärztlichen Fachorganisationen empfehlen die Durchführung einer Augenprophylaxe beim Kind unmittelbar nach der Geburt, um z. T. gefährliche Infektionen der Augen durch im Geburtskanal befindliche Keime zu vermeiden. Es wird dabei ein Keim abtötendes Medikament in die Augenwinkel des Neugeborenen getropft. Die medizinische Fachwelt ist derzeit uneins über den tatsächlichen Wert dieser Maßnahme, die beim Neugeborenen gelegentlich eine flüchtige Bindehautreizung auslösen kann. Viele Frauen bezweifeln die Notwendigkeit dieser Prophylaxe, weil das Vorhandensein solcher Keime in der Scheide der Frau eher unwahrscheinlich ist.

Wir verstehen diese Argumentation und befürworten den Verzicht auf die Augenprophylaxe, wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Scheide nicht mit dem Keimen Neisseria gonorrhoeae, dem Erreger der Geschlechtskrankheit „Tripper“, bzw. B- Streptokokken, die unter ungünstigen Umständen eine Abschwächung der kindlichen Abwehr nach der Geburt verursachen, besiedelt ist. Im Geburtshaus haben wir eszur Pflicht gemacht bereits in der 35. SSW ein Abstrich abzunehmen um die Besiedelung von Keimen und Pilzen auszuschließen oder rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Eine Geburt im Geburtshaus oder Hausgeburt lehnen wir ohne diese Untersuchung ab, da das Risiko sehr hoch ist, dass bei der Geburt die o.g. Bakterien, falls sie vorhanden sind, dem Kind ernsthaften Schaden zufügen könnten. Das hätte zur Folge, dass wir Ihr Kind bei einer Infektion, die sich oft erst nach 4-8 h bemerkbar macht, ins Krankenhaus verlegen müssen und dort mit Antibiotika versorgt würde.

Durch die Gabe dieses Vitamins sollen Hirnblutungen beim Kind vermieden werden. Das Präparat wird als Tropfen in den Mund des Kindes verabreicht. Nachteile dieser Art der Anwendung sind uns nicht bekannt. Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, Ihren Kinderarzt um Rat zu fragen. Die Gabe des Vitamins ist in unserer Praxis gleich nach der Geburt möglich, wenn Sie dies wünschen.

Seitens der Kinderchirurgie wird den Geburtshelfern empfohlen, nach der Geburt die Speiseröhre des Kindes mit einem kleinen Absauger zu sondieren. Mit dieser nicht unumstrittenen Maßnahme möchte man sichergehen, dass die Speiseröhre durchgängig ist. Die Verlegung der Speiseröhre ist eine seltene Fehlbildung, die rechtzeitig erkannt und chirurgisch versorgt keine Folgen für das Kind haben wird. Wir sind skeptisch, ob angesichts der sehr geringen Wahrscheinlichkeit und der meist doch sehr deutlichen äußeren Anzeichen dieser Fehlbildung dieser für Ihr Kind doch recht belastende und in jedem Fall beunruhigende Eingriff ohne das Vorliegen verdächtiger Symptome gerechtfertigt ist. Sofern Sie es nicht ausdrücklich wünschen, würden wir deshalb bei einem völlig unauffälligen Kind gern auf diese Maßnahme verzichten.

In den Geburtskliniken entnehmen die Hebammen nach Abnabelung des Kindes der noch in der Scheide liegenden Nabelschnur eine kleine Blutprobe und bestimmen den Säuregehalt des kindlichen Blutes zum Zeitpunkt der Geburt.
Die medizinische Fachwelt ist sich inzwischen einig, dass dieser pH-Wert keine Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes Ihres Kindes erlaubt, sondern nur Hinweise auf eine chronische Sauerstoffversorgungsstörung in den letzten Wochen der Schwangerschaft gibt. Somit hat dieser Wert keinerlei unmittelbare Konsequenzen für die Behandlung Ihres Kindes, sondern dient lediglich der juristischen Dokumentation wesentlicher Geburtsparameter. Unsere Handlungen richten wir wie überall auf der Welt jedoch immer nach dem tatsächlichen Zustand Ihres Kindes, den wir nach dem allgemein anerkannten Bewertungsschema „APGAR-Score“ einschätzen und dokumentieren. Die Bestimmung des Nabelschnur-pH-Wertes ist in unserer Praxis nicht möglich.