Geburt im Geburtshaus

Geburt im Geburtshaus

Wir möchten unser Wissen und unsere Erfahrung an euch weitergeben.

Seit 2003 begleiten wir Paare bei der Geburt ihres Kindes und konnten mehr als 1.400 Kinder auf ihrem Weg ins Leben begleiten.

Dabei ist uns Eure Sicherheit wichtig

Das bedeutet für uns einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema Geburt. Dafür ist es notwendig, die Schwangerschaft über einen möglichst längeren Zeitraum in der Schwangerenvorsorge zu begleiten. Da auch die Feststellung der Schwangerschaft in den Aufgabenbereich der Hebamme gehört, könnt ihr euch schon von Beginn an durch uns betreuen lassen.
Solltet ihr euch erst später für die Betreuung durch das Geburtshaus entscheiden, wäre es mindestens zehn bis zwölf Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin ideal.
Die Betreuung der Schwangerschaft ermöglicht uns, bestimmte Geburtsrisiken auszuschließen.

Wie läuft die Vorsorge in unserem Haus ab?

Kosten der Geburtshausgeburt

Geburt im Geburtshaus für Kassenpatientinnen

Das Honorar für die Arbeitsleistung der Hebamme wird von uns direkt mit deiner Krankenkasse abgerechnet und richtet sich nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung. Wenn es notwendig werden sollte einen Arzt zu konsultieren, gilt Gleiches für das ärztliche Honorar. Ihr habt damit keinerlei Aufwand oder Auslagen.

Darüber hinaus fallen im Rahmen der weitere Kosten (Betriebskosten, Miete, Verwaltung etc.) an. Die Kosten belaufen sich zwischen 637,- EUR und 707,- EUR. Die Krankenkassen übernehmen seit dem 27.06.2008  diesen Beitrag bei Geburtshäusern, die sich dem QM-System (Qualitätsmanagement) unterziehen. Wir können die Betriebskosten direkt mit deiner Krankenkasse abrechnen.

Geburt im Geburtshaus für Privatpatientinnen

Das Honorar für die Arbeitsleistung der Hebamme wird von uns direkt mit dir abgerechnet und richtet sich nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung für Privatpatienten. Wenn es notwendig werden sollte einen Arzt zu konsultieren, gilt Gleiches für das ärztliche Honorar. Darüber hinaus fallen im Rahmen der weitere Kosten (Betriebskosten, Miete, Verwaltung etc.) an. Die Kosten belaufen sich zwischen 637,- EUR und 707,- EUR, die wir euch ebenfalls direkt in Rechnung stellen müssen.

Bitte informiert euch inwieweit die Kasse diese Kosten trägt. 

Die Rufbereitschaft der Hebamme

Weiterhin fallen Aufwendungen zur Gewährleistung/Sicherung der ununterbrochenen Rufbereitschaft der Hebamme an. Diese berechnen wir je nach Aufwand.

Die Rufbereitschaft der Hebamme beginnt ab der 37,0 Schwangerschaftswoche und endet in der 42,0 Schwangerschaftswoche. Sie beinhaltet, dass sich deine zuständige Hebamme 24h bereit hält, deinen Anruf zur Geburt entgegenzunehmen. Des weiteren kümmert sie sich bei Krankheit, Urlaub oder anderen Umständen, wenn sie selbst nicht sofort persönlich verfügbar ist um Ersatz.

Die Kosten werden von manchen Krankenkassen anteilig übernommen. Bitte informiert euch dazu bei der Kankenkasse.

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Hier die Voraussetzungen für eine Geburtshausgeburt